Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland!
Rund 400 Euro forderte die Online-Partnerbörse Parship von einer Kundin, die ihr Jahresabonnement nach nur vier Tagen wieder gekündigt hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält die Forderungen der Singlebörse für überzogen. „Verbraucher, die zu viel gezahlt haben, sollten sich ihr Geld zurückholen“, sagt Karolina Wojtal, Leiterin beim EVZ Deutschland.
Schließen Sie auf einer Dating-Webseite einen Vertrag über eine Mitgliedschaft ab, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. © Pexels / Andrea Piacquadio
EuGH-Urteil stärkt Verbrauchern den Rücken
„Damit steht nun fest, was wir schon lange in unserer Praxis festgestellt und angeprangert haben. Parship verlangt von Kunden in ganz Europa einen viel zu hohen Wertersatz, manchmal bis zu mehrere hundert Euro. Das Damoklesschwert des hohen Schadensersatzes hat viele Kunden in der Vergangenheit davon abgehalten, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Der Europäische Gerichtshof hat dem nun endlich ein Ende gesetzt. Verbraucher, die zu viel gezahlt haben, sollten sich ihr Geld zurückholen“, sagt Karolina Wojtal, Leiterin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
Betroffene Kunden sollten dabei keine Zeit verlieren. Der Anspruch muss innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.
Warten auf Entscheidung beim Amtsgericht Hamburg
Der EuGH hat seine Entscheidung dargelegt, dass die Partnerbörse Parship bei einem Widerruf zwar etwaig erbrachte Leistungen und Gebühren in Rechnung stellen darf, jedoch nur anteilig. Entscheidend ist dabei der zugrundezulegende Tagespreis für die Gesamtlaufzeit des Vertrags. Außerdem muss sich der Kunde mit Beginn der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen einverstanden erklärt haben.
Der Fall liegt jetzt erneut beim Amtsgericht Hamburg, das auf der Grundlage des EuGH-Entscheids in den mehr als 800 anhängigen Verfahren den Schadensersatz im Einzerfall berechnen muss.