Ein langes Leben in Gesundheit wünscht sich jeder. Was ist aber, wenn ein geliebter Mensch auf Pflege angewiesen ist? Pflegebedürftigkeit tritt meist unerwartet ein und stellt alle Beteiligten vor enorme Herausforderungen.
Wenn der Pflegefall eintritt, wissen viele Angehörige nicht, wie sie einen Pflegegrad beantragen können und welche Leistungen aus der Pflegeversicherung Ihnen zustehen.
Der Pflegegrad ist der Dreh- und Angelpunkt für alle Unterstützungsleistungen.
Der Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt. Dies sollte unmittelbar geschehen, um keine Leistungen zu verschenken. Was passiert, wenn der Gutachter kommt? Wie kann ich eine Höhereinstufung beantragen?
Weitere Tipps und worauf es noch ankommt, erläuterten die Beraterinnen des Pflegestützpunktes Pinneberg. Sie informieren ausführlich über die Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Am Dienstag, den 26.01.2021 von 09:00 – 16:00 Uhr können Interessierte den Pflegestützpunkt im Kreis Pinneberg unter der Nummer 04101 – 555 464 anrufen und sich kostenfrei beraten lassen.
Persönliche Beratungen vor Ort sind aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit leider nicht möglich.