Sozialbehörde erhöht die Einkommensgrenzen für eine kostenlose Schuldnerberatung um rund 16 Prozent

Zum 1. Februar 2025 erhöht die Sozialbehörde die Einkommensgrenzen als Voraussetzung für eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung, damit mehr Hamburgerinnen und Hamburger als bisher dieses Beratungsangebot kostenfrei nutzen können. Anspruchsberechtigt sind alle Menschen, die nur ein geringes Haushaltsnettoeinkommen haben oder staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Inwiefern die Stadt Hamburg die Kosten für eine Schuldner- und Insolvenzberatung vollständig oder gegen einen Eigenanteil von 180 Euro übernimmt, hängt von der jeweiligen Höhe des Haushaltsnettoeinkommens ab und staffelt sich nach Haushaltsgrößen (s. Tabelle). Bei einem Einpersonenhaushalt liegt die neue Einkommensgrenze beispielsweise bei 1.842 Euro netto im Monat für eine kostenlose Beratung (bzw. bei 2.042 Euro netto im Monat für eine Beratung mit Eigenanteil). Bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze nun bei 3.684 Euro netto monatlich (bzw. bei 3.884 Euro netto im Monat für eine Beratung mit Eigenanteil). Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung der Einkommensgrenzen um rund 16 Prozent.

Personenzahl im Haushalt kostenlose Beratung bei Netto-Einkommen bis Beratung mit Eigenanteil von 180 Euro bei Netto-Einkommen bis
1 Erwachsener 1.842 Euro 2.042 Euro
2 (1 Erwachsener + 1 Kind) 2.483 Euro 2.683 Euro
3 (1 Erwachsener + 2 Kinder) 3.122 Euro 3.322 Euro
4 (1 Erwachsener + 3 Kinder) 3.809 Euro 4.009 Euro
2 Erwachsene 2.358 Euro 2.558 Euro
3 (2 Erwachsene + 1 Kind) 2.997 Euro 3.197 Euro
4 (2 Erwachsene + 2 Kinder) 3.684 Euro 3.884 Euro
5 (2 Erwachsene + 3 Kinder) 4.586 Euro 4.786 Euro
6 (2 Erwachsene + 4 Kinder) 5.290 Euro 5.490 Euro
für jede weitere Personen + 704 Euro + 611 Euro

 

Eine kostenlose Schuldnerberatung soll sowohl Haushalten, die Transferleistungen wie beispielweise Bürgergeld beziehen, als auch Haushalten mit niedrigem Haushaltseinkommen zur Verfügung stehen. Bei diesen Haushalten ist davon auszugehen, dass sie von einer kostenpflichtigen Beratung absehen würden. Die Anhebung der Einkommensgrenzen ist auch eine Reaktion auf die erhöhte Inflation und die gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre.

Berechtigt sind alle Leistungsempfangenden nach dem Sozialgesetzbuch XII (bei Hilfen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), nach dem Sozialgesetzbuch II, nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie alle erwerbsfähigen Personen, deren Einkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreitet. Darüber hinaus gibt es auch Beratungen für Menschen, deren Nettogehalt bis zu 200 Euro oberhalb der Einkommensgrenzen liegt: Hier wird dann die Eigenbeteiligung von 180 Euro fällig.

Sieben private Beratungsträger bieten zurzeit an elf Standorten in Hamburg im Auftrag der Sozialbehörde eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung an. Eine Übersicht der Beratungsstellen steht online zur Verfügung: www.hamburg.de/go/44850.