Neue Rechtsverordnung tritt Freitag in Kraft / Bußgelder von 150,- bis 25.000,- Euro

Die bisherigen Allgemeinverfügungen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sind jetzt in einer heute vom Senat beschlossenen Rechtsverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zusammengefasst. Die darin enthaltenen Regelungen sind mit einem einheitlichen Katalog an Ordnungswidrigkeitsverstößen und entsprechenden Bußgeldregelsätzen versehen worden.

 Zwar übernimmt die große Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger mit ihrem Verhalten nach wie vor Verantwortung füreinander und hält sich an die derzeit notwendigen Einschränkungen, dennoch registriert die Polizei Hamburg täglich eine dreistellige Zahl von Verstößen im gesamten Stadtgebiet. Um gegen Zuwiderhandlungen einheitlich und noch zielgerichteter vorgehen zu können, hat der Senat am heutigen Donnerstag Bußgeldsätze von 150,- bis 25.000,- Euro festgelegt. Der neue Bußgeldkatalog tritt ebenso wie die Rechtsverordnung zu Freitag, den 3. April 2020, in Kraft und ist in Kürze online unter www.hamburg.de/coronavirus/ transparent und für jeden einsehbar.

Die genannten Regelsätze gelten für einen Erstverstoß. Sie sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln. Bei Wiederholungsverstößen im gewerblichen Bereich kann eine Geldbuße bis zu 25.000,- Euro verhängt werden.

Verstöße gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes werden in den dort genannten Fällen weiterhin als Straftat verfolgt. Bei strafrechtlicher Relevanz kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden (§§ 74, 75 IfSG). Als Straftat wird u.a. ein Verstoß gegen eine Quarantäne-Anordnung oder gegen das berufliche Tätigkeitsverbot bewertet. Wer durch einen Verstoß nachweislich das Corona-Virus weiterverbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen.