Justiz schüttet Bußgelder an gemeinnützige Einrichtungen aus. Zweimal im Jahr werden in Hamburg Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine verteilt. Im Jahr 2019 standen dafür rund 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 270 Organisationen erhielten Gelder aus dem Sammelfonds für Bußgelder.

Hohe Zuweisungen gab es im Jahr 2019 für Organisationen der Nothilfe und der Opferhilfe. Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und die Einsätze der gemeinnützigen ADAC Luftrettung in Hamburg wurden mit fünfstelligen Summen unterstützt. Im Bereich der Opferhilfe gingen hohe Beträge an den Weißen Ring, der Kriminalitätsopfer unterstützt, und das 2. Hamburger Frauenhaus. Daneben wurden auch Institutionen im Bereich des Strafvollzugs unterstützt: Fünfstellige Zuweisungen gingen an den Hamburger Fürsorgeverein für straffällig gewordene Menschen und deren Angehörige sowie den Förderverein Partner Hahnöfersand, der Gefangene der JVA Hahnöfersand unterstützt.

Ausgeschüttet werden die Beträge aus dem Sammelfonds in unterschiedlichen Fördergebieten wie beispielsweise Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst. So gab es 2019 hohe Einzelzuweisungen auch für Rückenwind e.V., Dunkelziffer e.V., die Deutsche Verkehrswacht, Aktive Suchthilfe e.V., LebenRetten!, Schritt für Schritt – Hilfe für das Hirnverletzte und die Klinik-Clowns. Die meisten Einrichtungen erhielten Zuweisungen in vierstelliger Höhe.

Justizsenatorin Anna Gallina sagt: „In Hamburg engagieren sich zahlreiche Einrichtungen und Organisationen für das Allgemeinwohl. Sie sind im Einsatz für Menschen in schwierigen Situationen, für Umwelt und Natur oder auch für die Bildung. Sie beraten und betreuen, packen in beeindruckender Weise an und helfen ganz konkret. Dieser Einsatz verursacht natürlich Kosten. Ich freue mich deshalb, dass die Hamburger Justiz über den Sammelfonds für Bußgelder so viele Einrichtungen und Vereine finanziell unterstützen kann.“

Die Strafprozessordnung sieht vor, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. In Hamburg gestaltet der Sammelfonds für Bußgelder dieses Verfahren besonders transparent. Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen den einzelnen Fördergebieten Bußgelder zu, anstatt sie direkt an gemeinnützige Einrichtungen zu vergeben.

Grundsätzlich kann jede gemeinnützige Einrichtung einen Antrag auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn sie bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz registriert ist. Organisationen können die Anträge auf Registrierung und Zuweisung von Geldern sowie den Nachweis der Verwendung in wenigen Minuten online stellen. Weitere Informationen und der vollständige Bericht für 2019 kann hier abgerufen werden: https://www.hamburg.de/bjv/service/3810240/bussgeldfonds/