Was kann man heute noch getrost zu sich nehmen ohne Gefahr zu laufen seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Fast täglich rufen Discounter Lebensmittel zurück, die in irgendeiner Weise verunreinigt sind, und warnen vor deren Verzehr.
Listerien in Wurstwaren der Firma Wilke: Auch Produkte unter anderem Markennamen betroffen. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz rät Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Identitätskennzeichen „DE EV 203 EG“ zu achten. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) informiert, dass die Firma Wilke, in deren Wurstwaren hessische Behörden das Bakterium Listeria moncytogenes nachgewiesen hatten, Produkte nicht nur in ihrem Namen, sondern auch unter anderem Markennamen hergestellt hat. Die BGV rät Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb, auf die Identitätskennzeichen auf den Verpackungen zu achten und entsprechend gekennzeichnete Ware zurückzubringen bzw. zu entsorgen.
Die Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH Produkte hat Wurstwaren nicht nur in ihrem Namen hergestellt, sondern ebenfalls Produkte unter anderen Markennamen als Eigenmarken bzw. in Lohnherstellung. Abgepackte Waren sind durch das auf allen Verpackungen angebrachte ovale Identitätskennzeichen der Firma Wilke „DE EV 203 EG“ für den Verbraucher eindeutig zu identifizieren (weißes Kennzeichen mit schwarzer Schrift). Die Hamburger Überwachungsbehörden haben auch diese Erzeugnisse in ihre Kontrollmaßnahmen eingeschlossen. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz rät weiterhin vom Verzehr besagter Ware ab. Mit dem oben erwähnten Identitätskennzeichen „DE EV 203 EG“ gekennzeichnete Ware sollte zurückgebracht oder entsorgt werden.
Ein Vertrieb von Waren hatte bundesweit stattgefunden. Mit dem Ziel, dass keine kontaminierte Ware mehr angeboten bzw. verarbeitet wird, überwachen die Hamburger Verbraucherschutzämter die durch die Lebensmittelunternehmen durchzuführenden Produktrückrufe sowie den Verbleib ggf. weitergehandelter Ware. Soweit Lieferungen in andere Bundesländer erfolgten, wurden seitens der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz entsprechende Mitteilungen an die zuständigen Behörden übersandt.
Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und die genannten Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen.