Page 12 - Magazin April 2023
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Grillen, Lärm und In den Schulferien arbeiten?
Grundstücksgrenzen Arbeiten gehen, während Mitschüler oder
Kommilitonen die Sommerferien genießen
Was erlaubt ist und was erscheint auf den ersten Blick eine gute
nicht, regelt das Nach- Idee. Schließlich lässt sich damit das meist
barschaftsrecht. Dessen schmale Budget aufbessern. Und erste Er-
Inhalte sind Ländersa- fahrungen in der Arbeitswelt gibt es zudem
che und unterscheiden gratis. Doch das sollten junge Jobber vorab
sich deshalb in wichti- wissen! Ab dem 15. Geburtstag dürfen sich
gen Details. Damit es Jugendliche generell einen Ferienjob suchen,
erst gar nicht so weit um ihr Taschengeld aufzubessern. Noch
kommt, dass die Polizei früher ist es nur mit einer Ausnahme. So
gerufen werden muss, dürfen Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr
gibt Ulrich Ropertz, der mit Einwilligung der Eltern für maximal zwei
Pressesprecher des Stunden pro Tag in bestimmten Bereichen
Deutschen Mieterbun- unter altersgerechten Bedingungen arbei-
Oft wird die Polizei gerufen, um bei Nachbar- des (DMB), einige gene- ten. Dazu gehören Jobs wie Babysitten,
schaftsstreitigkeiten für Ruhe und Ordnung relle Tipps über Rechte Zeitungen/Werbung verteilen, Nachhilfe
zu sorgen © pix4U, fotolia und Regeln.
geben, Gartenarbeit sowie Einkaufshilfe oder
Ein typischer Klassiker nachbarschaftlicher Streitthemen sind Kinder- Tierbetreuung. Ab 15 Jahren dürfen Schüler/
lärm und Treppenhäuser. Schnell wird die Polizei gerufen, um für innen maximal acht Stunden (ohne Pausen
Ruhe und Ordnung zu sorgen. Wer jedoch wegen nächtlichem gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss
Kindergeschrei die Polizei ruft, hat schlechte Karten. Weinende die Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00
Säuglinge und Kleinkinder sind von den Nachbarn zu akzeptieren. Uhr liegen. Zudem müssen zwischen zwei
Auch das normale Bewegen von Kindern, Laufen und manchmal Arbeitstagen zwölf Stunden Pause liegen
auch Springen und Türenschlagen ist zu erdulden. Mit zunehmen- (Ausnahmen bildet nur die Gastronomie).
den Alter der Kinder haben diese jedoch auch Rücksicht auf die Insgesamt dürfen höchstens 35 bis 40
Nachbarn zu nehmen. Eltern stehen dafür in der Verantwortung. Stunden in eine Woche fallen und der Ferien-
job muss auf maximal vier Wochen begrenzt
Nicht nur bei Geräuschen, auch bei visuellen Maßnahmen ist Rück- bleiben. Das Arbeiten am Wochenende - an
sicht zu nehmen. Wer in einem Mehrparteienhaus den Raum außer- Sonnabenden, Sonntagen sowie an Feier-
halb seiner gemieteten vier Wände mit einem Bild oder einer Topf- tagen - ist Schülern/innen nicht erlaubt.
pflanze verschönern will, ist auf das Wohlwollen der Nachbarn und
des Vermieters angewiesen. Einen Rechtsanspruch darauf, das ge- Ausnahmen gelten nur für Arbeitgeber von
meinschaftlich genutzte Treppenhaus nach eigenem Gusto dekorieren Gaststätten, Verkaufstellen, Krankenhäuser, in
zu dürfen, gibt es nicht. Entweder, der Vermieter gestaltet den Gemein- der Landwirtschaft sowie Privathaushalte. Im
schaftsraum nach seinen Vorstellungen oder die Mieter stimmen sich großen und Ganzen aber ist der Ferien-Job
untereinander ab. Anders verhält es sich mit dem eigenen Haus. Wenn eine gute Idee. Zumal kaum ein Jugendlicher
einem Nachbarn der japanische Kiesvorgarten oder die Bepflanzung sechs Wochen verreisen wird. Und zuhause
nicht gefällt, lässt sich dagegen nichts unternehmen. abhängen, wird ziemlich schnell öde.
Verbotene Früchte? Diebstahl. Deshalb sei es ratsam, erst
zu fragen, ob man probieren darf. Im Su-
permarkt tauchen derartige Rechtsfragen
Sommerzeit ist Erdbeerzeit, im Super- immer wieder auf. Schnell passiert es
markt locken die Schälchen mit den etwa, dass man das Regal mit den Mar-
roten Früchten zum Kauf. Was in der Aus- meladengläsern streift oder aus Verse-
lage so verlockend aussah, kann sich hen einen Joghurtbecher fallen lässt. Ist
zu Hause aber schnell als geschmack- man jetzt verpflichtet für die beschädigte
liche Pleite entpuppen. Manche Kunden Ware aufzukommen, auch wenn sie nicht
nehmen deshalb sicherheitshalber gekauft wird? Auch im Supermarkt gilt:
einfach eine Kostprobe im Supermarkt. Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss
Aber ist das auch erlaubt? „Nein!“ Die den Schaden ersetzen. Viele Supermärkte
meisten Supermärkte sind zwar kulant, würden aber auch hierbei aus Kulanz
strenggenommen ist das Naschen aber auf diesen Anspruch verzichten. Darf man Obst vor dem Kauf probieren?