Page 20 - Magazin Oktober 2025
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20  INFINITY Oktober 2025                                                                                                                                                                      INFINITY  Oktober 2025  21
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                                                                          Ihr gutes Recht!




                                                                            Die Rentenversicherungspflicht des
                                                                                 Versicherungsmaklers
                                                                       Warum ein Insolvenz- und Haftungsrisiko für
                                                                                bis zu 30 Jahre besteht?
























                                                      1. Wer ist betroffen?      2. Warum ist Rentenversicherungs-
                                               1.) Einzelmakler**, insbesondere,         pflicht relevant?
                                                    die an Makler-Pools (z. B. Fonds   Die  gesetzliche  Rentenversicherung
                                                   Finanz GmbH) angeschlossen sind.   schützt wirtschaftlich abhängige
                                               2.) Lehrkräfte an privaten Schulen.  Selbständige, die oft nur von ihrer
                                               3.) Künstler und Schauspieler.    Arbeitskraft leben und wenig Rück-
                                               4.) Pflegekräfte und Heilberufler.  lagen haben. Diese Personen gelten
                                               5.) Journalisten mit festen Auftraggebern.  als „arbeitnehmerähnlich“ und müs-
                                               6.) Friseure in Franchise-Systemen.  sen daher Rentenbeiträge zahlen.
                                               7,) Hebammen.
                                               8.) Hausgewerbetreibende          Makler-Pools sind oft nur „Abrech-
             Dr. Johannes Fiala, PhD, RA, RB, MBA  9.) Handwerker                nungsstellen“, aber sie bündeln viele
                                               10.) Selbständige mit nur einem   Leistungen und schaffen wirtschaftliche
             Überblick... Viele Solo-Selbständi-      Auftraggeber und ohne Mitarbeiter  Abhängigkeiten. Deshalb wird diese
             ge, darunter auch Einzelmakler, un-                                 Verbindung von der Rentenversiche-
             terschätzen ein großes Risiko: Die   Diese Gruppen gelten als schutz-  rung als schutzbedürftig angesehen.
             gesetzliche  Rentenversicherung   bedürftig entweder bereits aufgrund
             kann für sie Pflicht sein – oft rück-  ihres Berufes oder weil wirtschaftlich   3. Folgen der Pflichtversicherung
             wirkend und mit hohen Nachzah-    (nicht persönlich) abhängig, auch   Nachforderungen von Rentenversi-
             lungen. Das betrifft nicht nur Makler,   wenn  sie  formal  selbständig  sind.   cherungsbeiträgen können bis zu 30
             sondern auch andere Berufsgrup-   Also ohne dass es sich um „Schein-  Jahre rückwirkend erhoben werden.
             pen wie Lehrkräfte an Privatschulen,   selbständige“ handelt, die als abhän-  Und zwar der volle Beitrag – auch
             Künstler, Pflegekräfte, Journalisten,   gig Beschäftigte gelten, mithin echte   den sonst „Arbeitgeberanteil“. Dazu
             Friseure,  Hausgewerbetreibende,   Arbeitnehmer sind. Deshalb gibt es für   kommen Säumniszuschläge von 1
             Handwerker oder Hebammen und      die die sogenannten „arbeitnehmer-  Prozent für jeden Monat. Über 30 Jah-
             einige mehr, die im Laufe der Jahr-  ähnlichen  Selbständigen“  spezielle   re sind das auf den ersten geschul-
             zehnte hinzugekommen sind, um     Regeln zur Versicherungspflicht in der   deten Beitrag nochmals bis zu 360
             sie vor Altersarmut zu schützen.  Rentenversicherung (§ 2 Nr. 9 SGB VI).  Prozent. Die Nachzahlungen können
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